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Die Friseur-Innung Aachen-Stadt entsteht

Nachdem sich im Mittelalter in den Städten ein freier Handwerkerstand gebildet hatte, entstanden im 11. und 12. Jahrhundert die Zünfte. Die Zünfte waren mit Monopolrecht ausgestattet und in Meister, Gesellen und Lehrlinge gegliedert. Meisterversammlungen trafen die Entscheidungen. Die Zunftverordnungen – unter anderem Betriebsgröße, Arbeitszeiten und Wettbewerbe betreffend– wurden von der Stadtobrigkeit bestätigt und erlassen. Mit dem Dreißigjährigen Krieg begann die Krise des Zunftwesens. Die alten Rechte der Zünfte wurden zu privatrechtlichen Privilegien der Zunftmeister, der Zunftzwang zum Mittel um unzünftige vom Gewerbe auszuschließen. Ab dem 18. Jahrhundert gab es die Gewerbefreiheit. Der Gedanke des beruflichen Zusammenschlusses wurde bei den Handwerkern immer stärker, so dass man Fachvereine gründete. Ihnen wurde aber kein öffentlich-rechtlicher Charakter zuerkannt.

Die Bismarcknovelle (Innungsgesetz) vom 18. Juli 1881 war für das allmählich wachsende Innungsleben das Zeichen sich rechtlich neu zu formieren. Schon im November 1881 schlug der Gewerbeverein in Aachen die Gründung von 18 Innungen vor.

Die Regierung aber billigte den vom Gewerbeverein verfolgten Plan nicht. So entwarfen Anfang 1882 bei der Stadtverwaltung Aachen einige Handwerker die Spezialstatuten der geplanten Innungen.

Als erstes wurden die Innungsstatuten der Barbiere am 12. Juli 1882 von der königlichen Regierung genehmigt.

Das Gesetz von 1882 hatte die Handwerkerschaft nicht voll befriedigt. Der Ruf nach Zwangsinnungen bekam immer mehr Gewicht. Als erste ergriffen die Barbiere und Friseure die neue Möglichkeit eine Zwangsinnung zu bilden.

Zwangsinnung für das Barbier-, Friseur- und Perückenmacherhandwerk. Statut: 16. März 1899, bestätigt:

03. Mai 1899, konstituiert: 15. Juni  1899.

Ab dem 19. April 1927 führte die Innung den Namen Friseurzwangsinnung Aachen, Pflichtinnung ab 1934 und freie Innung seit 1945.

Auch wenn die Vorläufer der heutigen Innung die Zünfte waren, so ist die heutige Gesetzesgrundlage – die Handwerksordnung – gerade einmal 50 Jahre alt.

Im Jahr 1953 wurde diese von allen großen Volksparteien in Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen. Eine Ordnung, die insbesondere das Ausbildungswesen im Handwerk regelt und somit die Voraussetzung für die Selbstständigkeit ist.

Die Innung nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, so zum Beispiel Zwischen- und Gesellenprüfungen. Sie besteht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dies unterstreicht in besonderer Weise die Verantwortung für die Berufsausbildung, die innerhalb einer Innung einen breiten Raum einnimmt.

Im Jahr 2007 feierte unsere Innung ihr 125-jähriges Jubiläum.